# Klinische Prüfung nach Arzneimittelgesetz (AMG/CTR)
In klinischen Prüfungen mit Arzneimitteln erhalten Patienten (oder Probanden) (1) eine medikamentöse Therapie, die nicht der Standardbehandlung entspricht, (2) werden ggü. der Standardbehandlung anders diagnostiziert oder engmaschiger überwacht und/oder (3) der Einschluss in die Studie und die Entscheidung für das Arzneimittel werden zeitgleich getroffen (VO (EU) 536/2014, Art. 2 Abs. 2 Nr. 2 (opens new window)).
Nachfolgend finden Sie eine Übersicht, welche GU-/UKF-internen Prozesse vor dem Start der Studie notwendig sind, und weiterführende Informationen. Bei Fragen zu klinischen Studien nach Arzneimittelgesetz wenden Sie sich bitte an die Zentrale Studienkoordination (ZSK).
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Studie mit externem Sponsor
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